Medizinischer Nutzen von Zahnspangen / kieferorthopädischen Behandlungen
Medizinischer Nutzen von Zahnspangen / kieferorthopädischen Behandlungen
Motivation von Bundesrechnungshof und Bundesgesundheitsministerium
Viele Patienten sind verunsichert, seit der Bundesrechnungshof und das Bundesgesundheitsministerium behaupten, dass der „medizinische Nutzen von Zahnspangen bzw. kieferorthopädischen Behandlungen nicht erwiesen“ sei.
Die Sachlage und die Motive der Politik sind ähnlich wie bei vielen medizinisch notwendigen Leistungen. Gleiches gilt zum Beispiel für Sehhilfen / Brillen. Nun suchen Politik und Rechnungshof nach Möglichkeiten, (zum Beispiel wie bei Zahnersatz und Brillen) die Kosten der Kieferorthopädie von der Krankenversicherung auf die Patienten zu verlagern.
Unten auf dieser Seite erläutern wir einige Beispiele der medizinischen Notwendigkeit von kieferorthopädischen Korrekturen: Von Zahnabrieb über Zahnfleischschwund, Karies und Kiefergelenkschmerzen bis zur Degeneration des Kiefers und dem Verlust von Zähnen.
Die IGES Studie
Nach der alten Studien-Devise „Man muss die Daten so lange quälen, bis sie gestehen, was der Auftraggeber hören will“ suchte das Forschungsinstitut IGES im Auftrag des Bundesgesundheitsministers nach Begründungen, um medizinisch notwendige Leistungen streichen zu können. Das IGES und der Bundesrechnungshof begründen die Forderung nach Leistungskürzungen mit der Formulierung „unzureichender Erforschung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen wie etwa Zahnspangen“. Angeblich gebe es keine Studien, die einen medizinischen Nutzen belegen.
Solche Studien sind sinnfrei, denn der Nutzen ist unübersehbar und auch für Patienten spürbar und nachvollziehbar. Es braucht keine Studien, um nachzuweisen, dass Brillen Fehlsichtigkeit korrigieren. Gleiches gilt für Zahnfehlstellungen.
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden
Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden schreibt: „Sehr wohl existieren ausreichend Studien, die diesen wissenschaftlich belegen. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie ist derzeit mit der Bewertung dieser Untersuchungen hinsichtlich des Evidenzniveaus befasst. Rein zahnmedizinisch bleibt es bei der Feststellung, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen Krankheiten darstellen, die der zahnärztlichen Behandlung bedürfen.“
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Studien erfordern Placebo-Vergleichsgruppen. Wie stellt sich das Bundesgesundheitsministerium Placebo-Zahnspangen vor? Wenn es sie gäbe: Welcher Patient erklärt sich bereit, für eine Studie auf eine echte Zahnspange zu verzichten?
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, erläutert dazu: „Die bemängelte fehlende Evidenz ist wissenschaftlich nur schwer herstellbar. Dies liegt nicht zuletzt an der ethischen Limitation im Zusammenhang mit placebokontrollierten Langzeitstudien, die für eine besonders hohe Evidenz erforderlich wären. Daraus aber abzuleiten, dass kieferorthopädische Behandlungen keinen Nutzen für Patienten haben, ist, wie auch das BMG bereits deutlich gemacht hat, grundlegend falsch.“
Fazit
Die Kassenleistungen müssten eigentlich in allen Bereichen erweitert werden, damit auch finanzschwache Patienten ein Recht auf guten Zahnersatz, Brillen, Kieferkorrekturen etc. erhalten. Heute tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich die Kosten, die laut Gesetzestext „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind, und die „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“ (§29 u. 92 SGB V). Das heißt: Zahnextraktion statt Zahnerhalt, Amalgamfüllungen statt Keramik, etc.
Der Gesetzgeber unterteilt Zahnfehlstellungen in „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG). Die Krankenkassen dürfen laut SGB nur KIG der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen. Die Schweregrade 1 und 2 sollen unbehandelt bleiben.
Infos der Fachverbände:
- „Kein Zweifel am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen“: <ahref=“https://www.dzw.de/nutzen-von-kieferorthopaedischer-behandlungen“ target=“_blank“>Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- Stellungnahme des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie
- Pressemitteilung zur Versorgungsforschung
Motivation von Bundesrechnungshof und Bundesgesundheitsministerium
Viele Patienten sind verunsichert, seit der Bundesrechnungshof und das Bundesgesundheitsministerium behaupten, dass der „medizinische Nutzen von Zahnspangen bzw. kieferorthopädischen Behandlungen nicht erwiesen“ sei.
Die Sachlage und die Motive der Politik sind ähnlich wie bei vielen medizinisch notwendigen Leistungen. Gleiches gilt zum Beispiel für Sehhilfen / Brillen. Nun suchen Politik und Rechnungshof nach Möglichkeiten, (zum Beispiel wie bei Zahnersatz und Brillen) die Kosten der Kieferorthopädie von der Krankenversicherung auf die Patienten zu verlagern.
Unten auf dieser Seite erläutern wir einige Beispiele der medizinischen Notwendigkeit von kieferorthopädischen Korrekturen: Von Zahnabrieb über Zahnfleischschwund, Karies und Kiefergelenkschmerzen bis zur Degeneration des Kiefers und dem Verlust von Zähnen.
Die IGES Studie
Nach der alten Studien-Devise „Man muss die Daten so lange quälen, bis sie gestehen, was der Auftraggeber hören will“ suchte das Forschungsinstitut IGES im Auftrag des Bundesgesundheitsministers nach Begründungen, um medizinisch notwendige Leistungen streichen zu können. Das IGES und der Bundesrechnungshof begründen die Forderung nach Leistungskürzungen mit der Formulierung „unzureichender Erforschung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen wie etwa Zahnspangen“. Angeblich gebe es keine Studien, die einen medizinischen Nutzen belegen.
Solche Studien sind sinnfrei, denn der Nutzen ist unübersehbar und auch für Patienten spürbar und nachvollziehbar. Es braucht keine Studien, um nachzuweisen, dass Brillen Fehlsichtigkeit korrigieren. Gleiches gilt für Zahnfehlstellungen.
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden
Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden schreibt: „Sehr wohl existieren ausreichend Studien, die diesen wissenschaftlich belegen. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie ist derzeit mit der Bewertung dieser Untersuchungen hinsichtlich des Evidenzniveaus befasst. Rein zahnmedizinisch bleibt es bei der Feststellung, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen Krankheiten darstellen, die der zahnärztlichen Behandlung bedürfen.“
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Studien erfordern Placebo-Vergleichsgruppen. Wie stellt sich das Bundesgesundheitsministerium Placebo-Zahnspangen vor? Wenn es sie gäbe: Welcher Patient erklärt sich bereit, für eine Studie auf eine echte Zahnspange zu verzichten?
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, erläutert dazu: „Die bemängelte fehlende Evidenz ist wissenschaftlich nur schwer herstellbar. Dies liegt nicht zuletzt an der ethischen Limitation im Zusammenhang mit placebokontrollierten Langzeitstudien, die für eine besonders hohe Evidenz erforderlich wären. Daraus aber abzuleiten, dass kieferorthopädische Behandlungen keinen Nutzen für Patienten haben, ist, wie auch das BMG bereits deutlich gemacht hat, grundlegend falsch.“
Fazit
Die Kassenleistungen müssten eigentlich in allen Bereichen erweitert werden, damit auch finanzschwache Patienten ein Recht auf guten Zahnersatz, Brillen, Kieferkorrekturen etc. erhalten. Heute tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich die Kosten, die laut Gesetzestext „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind, und die „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“ (§29 u. 92 SGB V). Das heißt: Zahnextraktion statt Zahnerhalt, Amalgamfüllungen statt Keramik, etc.
Der Gesetzgeber unterteilt Zahnfehlstellungen in „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG). Die Krankenkassen dürfen laut SGB nur KIG der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen. Die Schweregrade 1 und 2 sollen unbehandelt bleiben.
Infos der Fachverbände:
-
„Kein Zweifel am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen“:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung -
Stellungnahme des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden
-
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie
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Voraussetzungen Ihrer Behandlung
Damit wir Ihre kieferorthopädische Behandlung (bzw. die Ihrer Kinder) umsetzen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie (Ihre Kinder) haben einen Zahnarzt, der Ihre Behandlung begleitet.
- Ihr Zahnarzt hat bestätigt, dass die Zähne frei von Karies und das Zahnfleisch frei von akuter Parodontitis ist.
Fragebogen, Beratung, Behandlungsplan
Bitte lassen Sie uns vor dem ersten Beratungsgespräch unbedingt den ausgefüllten Fragebogen für Erwachsene bzw. Fragebogen für Kinder zukommen:
Nach einer gründlichen Untersuchung erläutern wir Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch, warum wir Ihnen die für Sie (bzw. Ihr Kind) beste Behandlungsmethode empfehlen. Anschließend erstellen wir Ihren individuellen Behandlungsplan.
Wir erläutern Ihnen auch die Kosten der Zahnspangen, und welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt.
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Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.